Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer Pappel
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.1999 - Aktenzeichen 6 U 103/99
DRsp Nr. 2004/1404
Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer Pappel
Haftung eines Grundstückseigentümers wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung im Falle der Beschädigung eines auf seinem Grundstück abgestellten Fahrzeugs durch Umstürzen einer unzureichend kontrollierten, erkennbar kranken Pappel.