Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 3 B 94.99
DRsp Nr. 2004/1290
Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; ob ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen; auch ein Verkehrsverstoß, der mit nur einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewertet wird, kann von einigem Gewicht sein.