Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat
BayObLG, Beschluß vom 02.02.1999 - Aktenzeichen 1 St RR 7/99
DRsp Nr. 1999/6326
Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat
»Hat das Amtsgericht infolge eines Versehens den Angeklagten nicht wegen der den Gegenstand des Verfahrens bildenden, sondern wegen einer anderen prozessual selbständigen Tat verurteilt, muß auf Berufung des Angeklagten das Landgericht das Ersturteil aufheben, das Verfahren hinsichtlich der nicht verfahrensgegenständlichen Tat einstellen und die Sache im übrigen an das Amtsgericht zurückverweisen.«