Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 25 DM. Das Landgericht verwarf die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten als unbegründet und änderte das Urteil auf die Berufung der Staatsanwaltschaft dahin ab, daß der Angeklagte zur Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 25 DM verurteilt wurde.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|