3.1.3 Prüfung der Voraussetzungen der Neuerteilung durch den Rechtsanwalt

Autor: Koehl

C3.3

Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 FeV). Er muss Folgendes umfassen:

Daten zur Person und zum Wohnsitz

Erklärung zu anderweitiger Fahrerlaubnis

Geburtsurkunde

Lichtbild

Nachweis des Sehvermögens

Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung (nur bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen, vgl. § 21 Abs. 3 Nr. 4 FeV)

Nachweis der Kenntnisse zur Versorgung Unfallverletzter

C3.4

Die Fahrerlaubnis wird neu erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Ordnungsgemäßer Antrag

Ordentlicher Wohnsitz im Inland

Wiedererlangung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

(Ausnahmsweise) Bestehen einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung

(Evtl.) Ablauf von die Neuerteilung hindernden Fristen

Kein Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates

C3.5

Praxistipp

Meist geht es fast ausschließlich darum, ob die Fahreignung wiedererlangt wurde. In seltenen Fällen kann es noch darum gehen, ob der Mandant eine erneute Fahrprüfung ablegen muss (vgl. hierzu unten Rdnr. C3.12).

3.1.3.1 Wiedererlangung der Fahreignung

C3.6