Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sperre von zwei Jahren bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft rügt mit ihrer zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision die Verletzung sachlichen Rechts, wobei das Urteil, wie der Generalbundesanwalt in der Revisionsverhandlung klargestellt hat, lediglich in den Einzelstrafaussprüchen wegen Vergewaltigung und im Gesamtstrafenausspruch angefochten ist.
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