BayObLG - Beschluß vom 12.03.1999 (1 St RR 51/99)
Am 14.1.1998 hatte das Amtsgericht den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 10.11.1997, mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 DM [...]