AG Augsburg - Urteil vom 12.12.2024 (12 C 1378/24)
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 307,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.06.2024 zu zahlen. 2. Die Beklagten wird verurteilen, an den Kläger 200,00 [...]