§ 34 StPO
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen

§ 34 StPO Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

StPO ( Strafprozeßordnung )

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.