Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132, 2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135, 3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
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