Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin vom 25. September 2018 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,44 Euro nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. September 2017 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 95 % und der Beklagten zu 5 % zur Last.
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