Die Beschwerde des Antragstellers vom 17.06.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 14.04.2022 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.292,- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Abänderung eines gerichtlichen Unterhaltstitels, mit dem der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verpflichtet wurde.
Im Jahre 1986 schlossen die Beteiligten die Ehe.
In der Folgezeit gab die Antragsgegnerin, die gelernte (..) ist, ihre Berufstätigkeit auf. Im Jahre 1989 wurde ein gemeinsamer Sohn der Beteiligten geboren. Die Antragsgegnerin war als Hausfrau tätig, der Antragsteller als (..) bei (..). Schon kurz nach der Geburt des Sohnes wurde der Antragsteller dienstlich nach Q. in Z. (Vereinigte Staaten) versetzt, wohin ihn die Familie begleitete. Im Jahr 1991 kehrte die Familie nach Deutschland zurück. Der Antragsteller wurde nach W. versetzt. Wiederum begleitete ihn die Familie.
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