Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts B. vom 4. Dezember 2025 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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