Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 05.12.2017 -
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage aus Anwaltshaftung.
Der Antragsgegner ist Rechtsanwalt. Er war vom Antragsteller in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt, unter anderem in einem Vorprozess beim Landgericht B. (
Der Antragsteller war - zu einer Quote von 1/5 - Miterbe nach dem 2014 verstorbenen R. In den Nachlass fielen unter anderem die Geschäftsanteile an der Firma C. Der Antragsteller hatte dem Kläger des Vorprozesses, B., 100% der Geschäftsanteile zu einem Kaufpreis von 250.000 € angeboten und sich seinerseits um einen Erwerb der Erbanteile von anderen Miterben bemüht. Um diesen Erwerb weiterer Erbanteile finanzieren zu können, hatte der Antragsteller von B. einen Betrag von 50.000 € erhalten. Im Folgenden war der Erwerb der Erbanteile durch den Antragsteller wie auch die Weiterveräußerung der Geschäftsanteile an B. gescheitert.
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