OLG Saarbrücken - Urteil vom 04.09.2024
5 U 91/23
Normen:
BGB § 307; BGB § 305c; VVG § 6 Abs. 5; VVG § 7;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1541
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 28.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 2/21

Abrechnung eines Vollkaskoschadens aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag nach einem Totalschaden durch einen Unfall; Fehlende Voraussetzung für einen Anspruch auf Neupreisentschädigung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.09.2024 - Aktenzeichen 5 U 91/23

DRsp Nr. 2024/14854

Abrechnung eines Vollkaskoschadens aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag nach einem Totalschaden durch einen Unfall; Fehlende Voraussetzung für einen Anspruch auf Neupreisentschädigung

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Juli 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 2/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

a) 1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,00 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Januar 2021 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin auf die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten 290,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Januar 2021 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

III. Dass Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 307; BGB § 305c; VVG § 6 Abs. 5; VVG § 7;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um die Abrechnung eines Vollkaskoschadens.

- - - - - 1. 2. 3.