Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 9. November 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Bernau bei Berlin zurückverwiesen.
I.
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg - Zentrale Bußgeldstelle - verhängte gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 6. Juli 2015 wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 36 km/h eine Geldbuße von 195 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Hiergegen hat der Betroffene Einspruch eingelegt, den er auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkt hat.
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