OVG Saarland - Beschluss vom 24.01.2020
1 B 347/19
Normen:
FeV Anl. 4;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 18.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1719/19

Entzug der Fahrerlaubnis wegen regelmäßiger Einnahme von Cannabis; Anforderungen an die Beschwerdebegründung

OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.2020 - Aktenzeichen 1 B 347/19

DRsp Nr. 2020/2637

Entzug der Fahrerlaubnis wegen regelmäßiger Einnahme von Cannabis; Anforderungen an die Beschwerdebegründung

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. November 2919 - 5 L 1719/19 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FeV Anl. 4;

Gründe

I.

Die Antragstellerin hat ihre Fahrerlaubnis am 16.11.2017 erworben. Während der zweijährigen Probezeit wurde sie am 19.6.2019 auf einem Parkplatz als Führerin eines Pkw´s einer polizeilichen Kontrolle unterzogen, wobei 11,5 g Marihuana in ihrem Besitz festgestellt wurden. Sie räumte ein, in den letzten Tagen während eines gemeinsamen Aufenthalts mit ihren Mitfahrern in den Niederlanden Cannabis konsumiert und das bei ihr vorgefundene Marihuana erworben zu haben. Ein Urintest auf THC verlief positiv. Die hieraufhin veranlasste Blutuntersuchung - durchgeführt von dem Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz - ergab einen THC-Wert von 6,8 ng/ml, einen Hydroxy-THC-Wert von 6,3 ng/ml und einen THC-Carbonsäure-Wert von 270 ng/ml. In dem gutachterlichen Befund heißt es, diese Werte wiesen auf eine engfristige Cannabisaufnahme hin; ein aktueller Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt sei anzunehmen.