Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, welche der Kläger in Form von Mietwagenkosten geltend macht.
Am 08.09.1995 ereignete sich gegen 14.25 Uhr in B. auf der ... Straße ein Verkehrsunfall. An diesem Verkehrsunfall waren beteiligt der Kläger als Halter und Fahrer des Fahrzeuges Pkw-Audi 80 mit dem amtl. Kennzeichen BZ ... und der Beklagte Ziffer 1) als Fahrer des Fahrzeuges Pkw Trabant 601 mit dem amtl. Kennzeichen BZ ..., welches bei der Beklagten Ziffer 2) am Unfalltag haftpflichtversichert war.
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