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Rechtsprechung
1997
Sonstige
Sonstige
AG
AG Castrop-Rauxel
AG Castrop-Rauxel vom 20.02.1997
4 C 1425/95
Normen:
BGB
§
249
;
Fundstellen:
SP 1997, 324
AG Castrop-Rauxel - 20.02.1997 (4 C 1425/95) - DRsp Nr. 1998/1507
AG Castrop-Rauxel,
vom 20.02.1997
- Aktenzeichen 4 C 1425/95
DRsp Nr. 1998/1507
Zum Reparaturkostenersatz bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes bei Beschädigung eines Fahrrades.
Normenkette:
BGB
§
249
;
Fundstellen
SP 1997, 324
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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