Weitere Haftungsquoten zu Lasten des bei unklarer Verkehrslage Überholenden, der mit einem die zweite Rückschaupflicht verletzenden Linksabbieger kollidiert: AG Wiesbaden SP 1994, 72 (4/5); LG Hannover SP 1994, 2 m.w.H. (2/3); AG Herne-Wanne SP 1994, 105 (1/2);
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