Hinweis:
Vgl. ferner die unter ES Kfz-Schaden G-2/7, 10 erfaßten Entscheidungen, worin die Gesichtspunkte der Gutachten-Manipulation bzw. des Auswahl-/Abnahmeverschuldens als Gründe zur Versagung der Kostenerstattung für ein fehlerhaftes Gutachten genannt werden. Ähnlich AG Köln (Urteil - 266 C 125/86 - 10.10.1986, in ZfS 1986, 360): mangelnde Qualifikation des Sachverständigen oder - zu Mißtrauen Anlaß gebende - Personalunion zwischen ihm und dem mit der Kfz-Reparatur betrauten Unternehmer stehen (nur) dann der Kostenerstattung entgegen, wenn der Geschädigte diese Umstände erkennen konnte.
Fehlende Informationen durch den Geschädigten führten in einem Urteil des AG Düsseldorf (Urteil - 37 C 16983/93 - 6.6.1994, in SP 1994, 430) zum Vorwurf der Schadensgeringhaltungspflicht-Verletzung. Von einer gezielten verhinderten Nachbesichtigung durch die Gegenseite ist schließlich im Urteil des OLG Düsseldorf auf dem vorhergehenden Blatt ES Kfz-Schaden G-2/12 die Rede.
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