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Rechtsprechung
1997
Sonstige
Sonstige
AG
AG Ibbenbüren
AG Ibbenbüren - Urteil vom 18.02.1997
3 C 1029/96
Normen:
BRAGO
§
118
Abs.
1
Nr.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1998, 269
AG Ibbenbüren - Urteil vom 18.02.1997 (3 C 1029/96) - DRsp Nr. 1998/18279
AG Ibbenbüren,
Urteil
vom 18.02.1997
- Aktenzeichen 3 C 1029/96
DRsp Nr. 1998/18279
Besprechungsgebühr verneint; Ehefrau als Fahrerin des Kraftfahrzeugs des Geschädigten
Normenkette:
BRAGO
§
118
Abs.
1
Nr.
2
;
Fundstellen
ZfS 1998, 269
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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