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Rechtsprechung
1994
Sonstige
Sonstige
AG
AG Kenzingen
AG Kenzingen - Urteil vom 22.03.1994
C 533/93
Normen:
BGB
§
611
, §
612
, §
615
;
Fundstellen:
DRsp I(138)706a
MDR 1994, 553
VersR 1994, 1428
AG Kenzingen - Urteil vom 22.03.1994 (C 533/93) - DRsp Nr. 1995/9210
AG Kenzingen,
Urteil
vom 22.03.1994
- Aktenzeichen C 533/93
DRsp Nr. 1995/9210
Kein Anspruch des Arztes auf Vergütung (»Verweilgebühr«) für einen vom Patienten versäumten Behandlungstermin.
Normenkette:
BGB
§
611
, §
612
, §
615
;
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