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Rechtsprechung
1989
Sonstige
Sonstige
AG
AG Lahnstein
AG Lahnstein vom 10.01.1989
2 S 695/88
Normen:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1989, 124
AG Lahnstein - 10.01.1989 (2 S 695/88) - DRsp Nr. 1994/15779
AG Lahnstein,
vom 10.01.1989
- Aktenzeichen 2 S 695/88
DRsp Nr. 1994/15779
Bei Inzahlunggabe des unreparierten Kfz ist der Geschädigte nicht verpflichtet, ein Restwertangebot des Haftpflichtversicherers einzuholen.
Normenkette:
BGB
§§
249
,
254
Abs.
2
;
Fundstellen
ZfS 1989, 124
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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