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Rechtsprechung
1994
Sonstige
Sonstige
AG
AG Marl
AG Marl vom 14.06.1994
16 C 114/94
Normen:
VVG
§
61
;
Fundstellen:
VersR 1995, 413
AG Marl - 14.06.1994 (16 C 114/94) - DRsp Nr. 1995/9503
AG Marl,
vom 14.06.1994
- Aktenzeichen 16 C 114/94
DRsp Nr. 1995/9503
Der Versicherungsnehmer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er ein Quick-Out-Radio über Nacht im Wagen beläßt.
Normenkette:
VVG
§
61
;
Fundstellen
VersR 1995, 413
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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