OLG Saarbrücken ZfS 1992, 333 = SP 1992, 372 40 % Mithaftung; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h; - LG Kleve SP 1994, 2 30 % Mithaftung; 60 km/h statt 50 km/h; - LG Wuppertal SP 1993, 276 30 % Mithaftung; Geschwindigkeitsüberschreitung um min. 34 %
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