Auf Antrag des Verteidigers vom 08.11.2011 wird der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgegeben,
eine Mitteilung der Verkehrspolizei Heidelberg darüber einzuholen, ob in dem die verfahrensgegenständliche Tat betreffenden Eichzeitraum Reparaturen, zusätzliche Wartungen oder eine vorgezogene Neueichung am verfahrensgegenständlichen Messgerät vorgenommen worden sind und diese zu den Akten zu bringen;
die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts Poliscan Speed der Firma Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH durch Beifügung einer - elektronischen- Kopie derselben zur Akte zu bringen
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