Autor: Stephan Schröder |
Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) gibt es nun eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Elektroroller. Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange.
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