Allgemeines zu Haftungsbeteiligung von Verkehrsteilnehmern mit anderen Fortbewegungsmitteln

Autor: Stephan Schröder

Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) gibt es nun eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Elektroroller. Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange.