I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Passau vom 23. Oktober 2023 wird als unbegründet verworfen.
II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 23.10.2023 wegen einer am 04.05.2023 als Führer eines Pkws begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 StVG entsprechend lfd. Nr. 242.1 BKat (Eintragung bereits einer rechtskräftigen Entscheidung nach § 24a StVG im Fahreignungsregister) eine Regelgeldbuße von 1.000 Euro festgesetzt sowie ein (Regel-) Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.
II.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|