Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 10. Juni 2015 aufgehoben wird.
Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|