Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. April 2024 aufgehoben. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25. August 2023 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 924,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus ab 10. März 2023 zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Klägerin verlangt vom beklagten Haftpflichtversicherer die Erstattung von Umsatzsteuer als Schadensersatz aus abgetretenem Recht.
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