OLG Frankfurt/Main - Hinweisbeschluss vom 06.09.2011
12 U 72/10
Normen:
BGB § 123; VVG § 22;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 16.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 409/09

Anfechtung eines Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung

OLG Frankfurt/Main, Hinweisbeschluss vom 06.09.2011 - Aktenzeichen 12 U 72/10

DRsp Nr. 2012/13777

Anfechtung eines Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung

Hat der Versicherungsnehmer im Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende oder dauerhafte Erkrankungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, so ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

1. Der Senat beabsichtigt die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2. Der Kläger kann bis 26. September 2011 - eingehend bei den Zivilsenaten in Darmstadt - Stellung nehmen, oder die Berufung bis zu diesem Zeitpunkt zur Kostenersparnis zurücknehmen.

Normenkette:

BGB § 123; VVG § 22;

Gründe: