Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die am 20. März 1962 geborene Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall vom 16. Januar 2014 als Fußgängerin auf dem Gehweg von dem bei der Beklagten zu 3. haftpflichtversicherten LKW Daimler (Sprinter) der Beklagten zu 2. erfasst und zu Boden geschleudert. Der Fahrzeugführer, der Beklagte zu 1., entfernte sich nach der Kollision unerlaubt vom Unfallort. Die Haftung der Beklagten ist dem Grunde nach unstreitig.
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