Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom 27.6.2024 wird auf seine Kosten als offensichtlich unbegründet verworfen.
Der Betroffene führte einen landwirtschaftlichen Zug mit einem mit Kartoffeln beladenen Anhänger. Das Gesamtgewicht des Anhängers betrug statt zulässiger 24 t, 30,24 t.
Mit der gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße von 285 € gerichteten Rechtsbeschwerde macht der Betroffene geltend, er habe die Überladung nicht erkennen können
Die Nachprüfung des Urteils lässt aus den von der Generalstaatsanwaltschaft dargelegten Erwägungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen.
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