OLG Oldenburg - Beschluss vom 08.10.2024
2 ORbs 143/24
Normen:
StVZO § 34;
Vorinstanzen:
AG Nordhorn, vom 27.06.2024

Anforderungen an den Fahrzeugführer eines landwirtschaftlichen Zuges zur Vermeidung einer Überladung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.10.2024 - Aktenzeichen 2 ORbs 143/24

DRsp Nr. 2024/14204

Anforderungen an den Fahrzeugführer eines landwirtschaftlichen Zuges zur Vermeidung einer Überladung

Strenge Anforderungen an einen Fahrzeugführer zur Vermeidung einer Überladung (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.7.2019, 2 Ss-OWi 1077/18)

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom 27.6.2024 wird auf seine Kosten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Normenkette:

StVZO § 34;

Gründe

Der Betroffene führte einen landwirtschaftlichen Zug mit einem mit Kartoffeln beladenen Anhänger. Das Gesamtgewicht des Anhängers betrug statt zulässiger 24 t, 30,24 t.

Mit der gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße von 285 € gerichteten Rechtsbeschwerde macht der Betroffene geltend, er habe die Überladung nicht erkennen können

Die Nachprüfung des Urteils lässt aus den von der Generalstaatsanwaltschaft dargelegten Erwägungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen.