Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.07.2018, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.10.2018.
I.
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung ihres Pkw bei einem Verkehrsunfall am 26. November 2016 in ... geltend.
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