1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 02.12.2022 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
I.
Der am 16.02.2017 geborene Kläger begehrt Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung seiner Mutter im Rahmen seiner Geburt.
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