Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Potsdam wird das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 04. April 2022 im Rechtsfolgenausspruch insoweit aufgehoben, als die Vollstreckung der gegen den Angeklagten erkannten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch zu den Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Potsdam zurückverwiesen.
I.
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