Die Berufung des Klägers gegen das am 02.03.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Kaiserslautern ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.085,42 € festgesetzt.
I.
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