Auf die Berufung des Klägers vom 26.03.2020 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 28.02.2020 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu bezahlen.
6.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 28 % und die Beklagten samtverbindlich 72 %.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
II. III. IV.
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