Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Unterklassen.
Wegen einer Trunkenheitsfahrt am 1. September 2016 mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,, wobei nach der Tat eine Atemalkoholkonzentration von 0,99 mg/l und Blutalkoholkonzentrationen von und gemessen worden waren, verurteilte das Amtsgericht Altötting den Antragsteller mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Oktober 2017 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis unter Festsetzung einer Wiedererteilungssperre von drei Monaten.
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