Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Januar 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 2.000 € festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
Der Kläger ist bei der Beklagten krankenversichert und unterhält dort unter anderem die Tarife V. , VI. , 8 und BE. . Dem Tarif BE. liegen "Besondere Bedingungen für die Beitragsentlastung im Alter für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (Hauptversicherung)" (im Folgenden: BB-BEA) zugrunde, in denen es heißt:
"A. Aufnahmefähigkeit
Aufnahmefähig in den Tarif BE. sind Personen, für die eine Krankheitskostenvollversicherung bei unserem Unternehmen besteht.
B. Leistungen des Versicherers
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