Die gegen das am 28. Oktober 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen gerichtete Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Beklagten zur Last.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
I.
Die Beklagten wenden sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung.
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