Das Amtsgericht verurteilte die Betroffene wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100 Euro und verhängte außerdem ein Fahrverbot von der Dauer eines Monats. Gegen diese Entscheidung wandte sich die Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, die sie mit der Verletzung materiellen und formellen Rechts begründet. Das Rechtsmittel erwies sich als unbegründet.
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