Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 13. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen.
I.
Mit Urteil vom 13.02.2017 verurteilte das Amtsgericht Freiburg im Breisgau den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 37 km/h zu einer Geldbuße von 120,- Euro.
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