Auf die Berufung der Klägerin vom 01.04.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 26.02.2016 (Az.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem LG München I vorbehalten. Gerichtsgebühren für die Berufungsinstanz, sowie gerichtliche Gebühren und Auslagen, die durch das aufgehobene Urteil verursacht worden sind, werden nicht erhoben.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Schadensersatz aus einem behaupteten Unfall im Straßenverkehr geltend, wobei sie fiktiv errechnete und verzinste Reparaturkosten von 11.726,63 € verlangt hat.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|