Der Normenkontrollantrag der Antragsteller gegen den am 7. Juli 2009 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "Gundheimer Gasse" der Antragsgegnerin wird abgelehnt.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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