Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die weitere Klage wird abgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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