Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 08.08.2016 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.01.2016 .
2.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.911,89 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|