Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Mai 2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.250,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den angeordneten Entzug seiner Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr (Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L und T/S) wegen des Erreichens von neun Punkten im Fahreignungsregister (Register).
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