TVoeD ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst )
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Inhaltsverzeichnis Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)1. Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person3. Wissenschaftliche Hochschulbildung4. Hochschulbildung5. Anerkannte Ausbildungsberufe6. Übergangsregelungen zu in der DDR erworbenen Abschlüssen7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht8. Geltungsausschluss für Lehrkräfte9. Unterstellungsverhältnisse10. Ständige Vertreterinnen und VertreterTeil A Allgemeiner TeilI. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale1. Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten)2. Entgeltgruppen 2 bis 9 a (handwerkliche Tätigkeiten)3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst)4. Entgeltgruppen 13 bis 15II. Spezielle Tätigkeitsmerkmale1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner
Bei der Zahl der unterstellten oder in der Regel unterstellten bzw. beaufsichtigten oder der in dem betreffenden Bereich beschäftigten Personen zählen Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten. Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.
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